Andreas Tschöke - Die Ergebnisse meiner bisherigen Ahnenforschung

Urkunde von 1842

Ein besonderes Fundstück ist die folgende Urkunde. Sie stammt vom 11.Mai 1842 und regelt den Verkauf der Robot-Gärtnerei meines Ur-Ur-Ur Großvaters an seinen Sohn.

Sie ist in der damals üblichen Schrift verfasst worden. Da die Wenigsten heute noch diese Schrift lesen können, gebe ich unter den Bildern der ersten zwei Seite dieser Urkunde den gesamten Text in lateinischer Schrift wieder.

Seite 1
Seite 2

In lateinischer Schrift:

Stempel zum Kaufkontrakte des Joseph Tschoecke in Eckersdorf.
Neurode den 9. April 1842.
gez. Arndt

Von Seiten des unterzeichneten JustizAmtes wird hierdurch bekundet, dass zwischen dem Robothgärtner Florian Tschoecke als Verkäufer an einem und seinem großjährigen Sohne Joseph Tschoecke als Käufer am anderen Theile um die Nro 8. Vol. II. des Hypothekenbuches verzeichnete Robothgärtnerstelle zu Eckersdorf nachstehender KaufContract verabredet und geschloßen worden ist:

Verhandelt Eckersdorf, den 11. Mai 1842.

Bei den GrundAkten der Robothgärtnerstelle des Florian Tschoecke des Niederen Vol. II. Nro. 8. des HypothekenBuches von Eckersdorf erscheinen im heutigen Termine zur Aufnahme eines KaufContractes persönlich bekannt und geschäftsfähig befunden:

  1. der Verkäufer Florian Tschoecke im Schreibebeistande des Herrn Rentmeister Volkmer,

  2. der Käufer, dessen Sohn Joseph Tschoecke.

./.

Nach Verlesung der Kaufpunctation vom 4ten April c. hoben sich dieselben auf und schloßen ihren Vertrag wie folgt ab:

                                                               §.1.

Es verkauft der Florian Tschoecke seine Robothgärtnerstelle in Nieder-Eckersdorf, welche mit den Grundstücken des herrschaftlichen Niederhofes, des Gärtners Güttler, und des Bauern Joseph Walter grenzet, an seinen Sohn Joseph Tschoecke für einen Kaufpreiß von 160 thr. Schreibe EinHundert und Sechzig Rthaler.


§.2.

Die Übergabe der Stelle an den Käufer ist den 1ste Mai c. vollzogen worden, und quittirt dieser über den Empfang folgenden Beilaßes:

Das besäte Winterfeld, der nöthige Sommersaamen nebst dem befindlichen Rauhfutter, 1 Tisch, 1. Mehlkasten, 1. Ofen- und 1. Düngergabel, 1. Grahs- und 1. Getreidesense, 1. Holzsäge, 1. Rodehaue, 1. Holzaxt, 1. Grabscheit, 1. Tengelzeug, 1. Ruhrhaken mit Schaar, 2. vierbalkige Eggen mit eisernen Zinken, 1. Kühkummet, 1. hölzener Rechen, 2. Dreschflegel, 2. Siebe, 1. Brettrad(ioer?), ein Wasserzuber, 1. Schnittmeßer und Alles, was erd, wand, nitt und nagelfest ist.


§.3.

Verkäufer behält sich vor, lebenslänglich die freie Herberge in einem Stübel, welches Käufer auf seine Kosten bewohnbar herstellen und im baulichen Zustande halten muß und folgendes jährliches NaturalAusgedinge: alle 14. Tage ein gehöriges hausbackenes Brod, von Georgi bis Martini täglich 1/2 Preuß. Quart geringe, Sonn- und Feiertags aber 1. Quart gute Milch, durch diese Zeit wöchentlich 1/4 Pfund frische Butter, und jährlich 6. Quart Breslauer Maaß Winterbutter und 1/2 Schock Kuhquärge; zu jeder der fünf heiligen Zeiten 1. Reibekäse, 5 Eier, 1 Quart Schmierquarg und 1. Quart gute Milch; von allem Obste den dritten Theil und jährlich 1. großen Sack rothe Kartoffeln, bei Krankheit erhält Verkäufer vom Käufer die nöthige Pflege unentgeldlich und hat auch die Wäsche zu verlangen.

Die 3. Kinder des Verkäufers Franz, Caroline und Anton haben, so lange sie ledig sind, im besagten Stübel freie Herberge, in Krankheitsfällen freie Bewaschung und Pflege vom Käufer zu verlangen, und erhalten bei Verheirathung ein Jedes zwei Preußische Viertel Getreide zu Brodte, halb Korn und halb Gerste und 1. Preuß. Quart Butter; sterben sie ledig, so wird Getreide und Butter am Begräbnistage zum Trauereßen verabreicht.

Käufer verspricht die Practation alles dessen, verpfändet dafür diese Stelle und willigt in Eintragung der Vorbehalte im HypothekenBuche sub Rubr. II.

§.4.

An herrschaftlchen Schuldigkeiten haften auf dieser Stelle jährlich:

Erb und Silberzins . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Kr. 4 Gr.

Wachegeld ohne ordinaire Wache . . . . 12 _

Jagdgeld ohne 3. Tage zu jagen . . . . . . 30 _

Holzgeld von Stöcken . . . . . . . . . . . . . . . 18 _

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Summa jährlich 1 Rth. 39 Kr. 4 Gr.

Halb zu Georgi, halb zu Michaelis in die herrschaftlichen Renten abzuführen. Spinnt jährlich 6. Stück flächsenes Garn als 2. Stück zu Hofe à 4 Kr. und 4. Stück à 7 Kr. um die Bezahlung; wenn er aber dieses nicht spinnen darf, muß er in die Herrschaften Renten 54 Kr. bezahlen. Schneidet zur Endtezeit bei der herrschaftlichen Arbeiterkost 4 Tage umsonst.

Die Weiberroboth verrichtet er gleich anderen Robothern.


§.5.

Was die Bezahlung des Kaufgeldes anbelangt, so quittirt Verkäufer über

den richtigen Empfang von 30 Rth.

und stipulirt Käufer binnen 14. Tagen 50 Rth.

und zu Term. Michaelis . . . . . . . . . . . . . 80 Rth.

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i.e. 160 Rth.

an den Verkäufer zu zahlen.


§.6.

Verkäufer bemerkt, daß der Besitz dieser Stelle das Recht hat, den Steig über die Wiese des Gärtners Carl Güttler zum Viehtreiben zu benutzen.


§.7.

Die Kosten trägt der Käufer.

Ein Mehreres hatten die Contrahenten ihrem Contracte nicht beizufügen, sie genehmigten ihn durchgehend, und es bat Käufer den Besitztitel für ihn im HypothekenBuch zu berichtigen und ihm die Kaufkontraktausfertigung durch das Wirtschaftsamt hieselbst aushändigen zu lassen.


Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben

Handz. Des Florian /// Tschoecke att. Volkmer

Joseph Tschöcke

gez. Bach gez. Hoffmann


Urkundlich unter unserer gewöhnlichen Unterschrift und unter Beidrückung unseres größeren Siegels.

Gegeben Schloß Neurode den 11. Mai 1842.

Siegel

Graf Anton Magnissches JustizAmt

gez. Unterschrift


Ausfertigung des KaufContractes zwischen dem Florian Tschoecke und seinem Sohn Joseph Tschoecke um die Robothgärtnerstelle des Ersteren zu Eckersdorf.

I. 4336a


Zufolge Verfügung vom 11. Mai 1842 ist der Besitztitel für den Joseph Tschoecke auf die erkaufte Robothgärtnerstelle zu Eckersdorf besage beigehefteter Recognition Vol. II No. 8. ders. berichtigt worden.

Neurode eod.

gez. Unterschrift (Grüger)

Titel


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Die unter der Gerichtsbarkeit des unterzeichneten Gerichts zu Eckersdorf gelegene und im HypothekenBuche Vol. II. Nr. 8. eingetragene Robothgärtnerstelle hat der

Joseph Tschoecke

Von seinem Vater Florian Tschoecke laut gerichtlichen Kaufkontraktes vom 11. Mai 1842 für 160 Rth. schreibe EinHundert und sechzig Rthaler erkauft, und es ist der Besitztitel für ihn vig. decr. de eod. berichtigt worden.

Florian Tschoecke erkaufte die Stelle anno 1806 für 77 Rth. 23 Kr. 4 Gr.

Darauf eingetragen befindet sich


Rubrica II.

Onera perpetua und Einschränkungen des Eigenthums oder der Disposition.


Verkäufer Florian Tschoecke hat sich lebenslänglich die freie Herberge im Stübel, die Pflege bei Krankheit und freie Bewaschung und das Im KaufKontrakte vom 11. Mai 1842. näher beschriebene NaturalAusgedinge, seinen drei Kindern Franz, Caroline und Anton aber, so lange sie ledig sind, die freie Herberge im Stübel, bei Krankheit

./.

freie Pflege und Wäsche und bei Verheirathung gewiße Naturalien vorbehalten.

Eingetragen im Grund dieses KaufContractes vig. decr. de eod.


Rubrica III.

Gerichtlich versicherte Schulden und andere Realverbindlichkeiten

Vacat


Weiter ist nichts eingetragen, und es wird dieser Hypothekenschein in vim recognitionis der erfolgten Eintragung des Besitztitels für den Joseph Tschoecke hiermit in ausfertigung erteilt.

Gegeben Schloß Neurode den 11. Mai 1842

Siegel

Graf Anton Magnissches JustizAmt

gez. Unterschrift


Hypothekenschein über die erfolgte Eintragung des Besitztitels für den Joseph Tschoecke auf dem Fundo Nro. 8. Vol. II. des HypothekenBuches von Eckersdorf.

I. 4336b


gez. Unterschrift (Grüger)


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Vorstehendes Erwerbs-Document wird den gesetzlichen Vorschriften gemäß von mir als Grund- und Gerichtsherr hierdurch mitvollzogen.

Schloß Eckersdorf den 29.ten Juli 1842

Siegel

Gez. Ant. Graf Magnis